UNSER NOTARIAT

Unabhängig und unparteilich – der Notar

Ein Notar ist Ihr Ansprechpartner im Grundstücksrecht (z.B. für Grundstückskaufverträge, Wohnrechte, Grundschulden und Hypotheken), Erbrecht (z.B. die Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen etc.) und auch Familienrecht (z.B. für Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht, wie Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen). Auch im Gesellschaftsrecht (z.B. bei Gründungen von GmbH und Aktiengesellschaften, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen) hilft Ihnen der Notar.

Es gibt vom Gesetzgeber ausdrücklich genannte Rechtsgeschäfte wie Grundstückskaufverträge, Gesellschafts­gründungs­verträge oder Erbverträge, welche zwingend notariell beurkundet werden müssen. Andere Rechtsgeschäfte, wie etwa Testamente, können notariell beurkundet werden.

In vielen Fällen ist die Beurkundung auch dann empfehlenswert, wenn sie nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist.

Ein Notar steht Ihnen in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten als unparteiischer Berater zur Verfügung. Anders als Rechtsanwälte sind Notare nicht Vertreter nur einer Partei, sondern unabhängige und unparteiische Betreuer aller Beteiligten. Notare bieten fundierten Rat und Mitwirkung an und sind den Interessen aller Beteiligten verpflichtet.

Um jeglichen Zweifel an der Unparteilichkeit des Notars zu vermeiden, darf er in einer Angelegenheit, in welcher er bereits außerhalb seiner Amtsfunktion tätig war, nicht mehr als Notar tätig werden. So darf ein Notar, der zugleich als Rechtsanwalt tätig ist, keine Beurkundung in einer Angelegenheit vornehmen, in der er oder ein anderer Anwalt seiner Kanzlei bereits als Rechtsanwalt tätig war. Auch umgekehrt darf der Notar nicht in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt auftreten, wenn er in derselben Angelegenheit bereits als Notar tätig war.

Unser Notariat steht Ihnen jederzeit gerne mit dem vollen Leistungsspektrum zur Verfügung.